Stand: 05.08.2026
Diese Datenschutzerklärung informiert darüber, welche Personendaten beim Betrieb dieser Working-Test-Anwendung bearbeitet werden, zu welchen Zwecken dies geschieht und welche Rechte den betroffenen Personen zustehen.
Betrieb der Anwendung
Die technische Bereitstellung und der Betrieb dieser Anwendung erfolgen durch:
Simon Lüscher
Weiherstrasse 3
6275 Ballwil
Schweiz
E-Mail: impressum@retriever-at-work.com
Veranstalter
Für die im Rahmen einer Veranstaltung erfassten Daten – Anmeldungen, Teilnehmende, Hunde, Bewertungen sowie Helferinnen und Helfer – ist der jeweilige Veranstalter verantwortlich, der diese Anwendung einsetzt. Er bestimmt Zweck und Mittel dieser Bearbeitung. Der Betreiber der Anwendung handelt insoweit als Auftragsbearbeiter im Sinne von Art. 9 DSG bzw. Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO und bearbeitet diese Daten ausschliesslich nach Weisung des Veranstalters.
Diese Installation wird betrieben für: Retriever Club Schweiz. Anfragen zu Veranstaltungsdaten sind in erster Linie an diesen Veranstalter zu richten; sie können auch an die oben genannte Kontaktadresse gerichtet und von dort weitergeleitet werden.
Der Betreiber hat seinen Sitz in der Schweiz. Die Bearbeitung richtet sich nach dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG) und der zugehörigen Verordnung. Soweit Personen in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum betroffen sind und die Bearbeitung in den Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fällt, gilt zusätzlich die DSGVO. Wo sich beide Erlasse unterscheiden, wird die jeweils strengere Anforderung eingehalten.
Zurzeit ist keine Vertretung in der Europäischen Union nach Art. 27 DSGVO benannt. Anfragen betroffener Personen aus der EU sind direkt an die oben genannte Kontaktadresse zu richten und werden gleichwertig behandelt.
Je nach Nutzung werden folgende Kategorien von Personendaten bearbeitet:
Ein Teil der Daten wird direkt bei den betroffenen Personen erhoben, etwa bei der Registrierung, der Anmeldung zu einem Working-Test oder der Meldung als Helferin oder Helfer. Daneben kann der Veranstalter Teilnehmer-, Hunde- und Richterdaten selbst erfassen oder aus einer Anmeldeliste importieren. In diesem Fall stammen die Daten vom Veranstalter oder von der Stelle, welche die Anmeldung entgegengenommen hat.
Die Bearbeitung erfolgt zu den nachstehenden Zwecken. Soweit die DSGVO anwendbar ist, gelten die jeweils angegebenen Rechtsgrundlagen; nach schweizerischem Recht stützt sich die Bearbeitung auf die Grundsätze von Art. 6 DSG.
Die Bekanntgabe der als Pflichtfeld gekennzeichneten Daten ist für eine Teilnahme erforderlich. Ohne diese Angaben kann eine Anmeldung nicht bearbeitet werden. Alle übrigen Angaben sind freiwillig.
Die Anwendung setzt ausschliesslich ein technisch notwendiges Sitzungs-Cookie, das eine Anfrage der laufenden Sitzung zuordnet und darin Anmeldestatus und Sprachwahl hält. Es ist für JavaScript nicht lesbar, wird mit "SameSite=Strict" gesetzt, über verschlüsselte Verbindungen zusätzlich als "Secure"-Cookie, und verfällt beim Schliessen des Browsers. Es findet keine Reichweitenmessung, kein Tracking und keine Werbung statt. Für dieses notwendige Cookie ist nach Art. 5 Abs. 3 der EU-Richtlinie 2002/58/EG keine Einwilligung erforderlich; es wird deshalb kein Cookie-Banner angezeigt. Eine vorübergehend aktivierbare Aufzeichnung zur Fehleranalyse ist weiter unten gesondert beschrieben; sie verwendet kein zusätzliches Cookie.
Beim Aufruf der Anwendung protokolliert der Hosting-Provider die üblichen Verbindungsdaten, unter anderem IP-Adresse, Zeitpunkt, aufgerufene Adresse und Statuscode. Zusätzlich speichert die Anwendung IP-Adresse und Zeitpunkt fehlgeschlagener Anmeldeversuche sowie von Registrierungs- und Passwort-Zurücksetzungs-Anfragen, um automatisierte Angriffe zu begrenzen. Diese Daten dienen ausschliesslich dem sicheren Betrieb, werden nicht zur Identifikation einzelner Personen ausgewertet und nicht mit anderen Datenquellen zusammengeführt. Unabhängig davon kann zur Analyse gemeldeter Fehler vorübergehend eine Aufzeichnung von Bedienschritten eingeschaltet werden; sie ist weiter unten gesondert beschrieben.
Zur Analyse gemeldeter Fehler kann der Verein oder der technische Betreiber die Aufzeichnung von Bedienschritten vorübergehend einschalten. Ist sie aktiv, erscheint auf jeder Seite ein roter Hinweisstreifen. Aufgezeichnet werden Zeitpunkt, aufgerufene Seite, bedientes Element, Feldname, die in Formularfelder eingegebenen Werte, Fehlermeldungen sowie ein Sitzungskennzeichen, das nicht auf die Sitzung zurückgerechnet werden kann. Bei angemeldeten Personen werden zusätzlich Benutzername und Rolle festgehalten, dazu technische Angaben wie Browser-Typ und Fenstergrösse. Die Aufzeichnung lässt sich getrennt für den öffentlichen Bereich, den Bereich angemeldeter Personen und die Verwaltung einschalten. Nicht aufgezeichnet werden Passwörter, Sicherheits- und Anmelde-Token sowie Captcha-Eingaben — diese Felder werden gar nicht erst ausgelesen. Die Einträge werden nach 30 Tagen automatisch gelöscht, ausschliesslich zur Fehlersuche verwendet und nicht mit anderen Datenquellen zusammengeführt. Ist die Aufzeichnung aktiv, wird zusätzlich ein Bildschirm-Mitschnitt der Sitzung angelegt: die dargestellte Seite wird als Abfolge von Änderungen gespeichert und lässt sich später wie ein Film abspielen. Dieser Mitschnitt zeigt den gesamten Bildschirminhalt — also auch Daten anderer Personen, die auf einer Liste sichtbar waren. Passworteingaben sind darin ersetzt und werden nicht aufgezeichnet. Mitschnitte werden bereits nach 7 Tagen gelöscht, also früher als die übrigen Einträge.
Personendaten werden weder verkauft noch zu Werbezwecken weitergegeben. Eine Bekanntgabe erfolgt nur an folgende Empfänger:
Dienstleister, die Personendaten in unserem Auftrag bearbeiten, werden sorgfältig ausgewählt und vertraglich zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet (Auftragsbearbeitung nach Art. 9 DSG bzw. Art. 28 DSGVO).
Die Anwendung und die Datenbank werden in einem Rechenzentrum in Europa betrieben. Zwischen der Schweiz und dem Europäischen Wirtschaftsraum besteht ein gegenseitig anerkanntes angemessenes Datenschutzniveau. Werden Daten darüber hinaus in Staaten bekanntgegeben, die kein angemessenes Schutzniveau gewährleisten, geschieht dies nur gestützt auf geeignete Garantien, insbesondere die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission mit den vom EDÖB anerkannten Anpassungen für die Schweiz.
Personendaten werden nur so lange aufbewahrt, wie es für die genannten Zwecke erforderlich ist. Anmelde-, Teilnehmer- und Ergebnisdaten einer Veranstaltung bewahrt der Veranstalter für deren Durchführung und die anschliessende Dokumentation der Ergebnisse auf und löscht oder anonymisiert sie danach. Bestätigungs- und Passwort-Zurücksetzungs-Links verfallen nach kurzer Zeit und werden nach Ablauf oder Verwendung entwertet. Kontodaten werden bis zur Löschung des Kontos aufbewahrt. Protokolldaten zur Missbrauchsabwehr werden nur für die Dauer der Sperrzeit benötigt. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufbewahrungspflichten.
Zum Schutz vor Datenverlust werden regelmässig Sicherungskopien der Datenbanken und der hochgeladenen Dateien erstellt. Sie werden bereits auf dem Server verschlüsselt (AES-256-GCM) und erst danach auf einen getrennten Speicher übertragen; ohne den Schlüssel sind sie dort nicht lesbar. Ältere Sicherungen werden nach einem festen Schema automatisch gelöscht. Die Berichtigung oder Löschung von Personendaten wirkt nicht in bestehende Sicherungen zurück; diese scheiden mit ihrer turnusmässigen Löschung aus.
Startlisten, Ranglisten und Urkunden enthalten Vorname und Name der teilnehmenden Person, den Hund sowie die erzielten Ergebnisse. Innerhalb der Anwendung sind diese Angaben den berechtigten Personen des Veranstalters und – soweit vorgesehen – den Teilnehmenden zugänglich. Ob und in welcher Form Ergebnisse darüber hinaus veröffentlicht werden, etwa als Aushang, PDF oder auf einer Vereinswebsite, entscheidet der Veranstalter; er ist für eine solche Veröffentlichung verantwortlich.
Der Veranstalter kann in der Anwendung zusätzlich eine öffentliche Veranstaltungsseite freischalten, die ohne Anmeldung erreichbar ist. Er entscheidet dabei für jede Veranstaltung einzeln, ob sie dort erscheint, und legt fest, welche Angaben gezeigt werden. Sichtbar werden können: die Namen der eingesetzten Richterinnen und Richter (Vor- und Nachname) sowie – nach dem Abschluss der Wertung – die vollständige Rangliste mit Vorname und Name der teilnehmenden Person, Rufname, Rasse, Geschlecht und Wurfdatum des Hundes, den Punkten je Aufgabe, dem Total und der Qualifikation. Diese Seite darf von Suchmaschinen erfasst werden. Verantwortlich für die Freischaltung und den Umfang ist der Veranstalter; Betroffene können sich mit den unten genannten Rechten an ihn wenden.
Für die öffentliche Veranstaltungsseite kann der Veranstalter Fotos, Sponsorenlogos und Dateien hochladen. Bilder werden beim Hochladen serverseitig neu kodiert; eingebettete Metadaten wie Aufnahmeort (GPS) und Kameradaten werden dabei entfernt. PDF-Dateien werden nicht neu kodiert und können eingebettete Metadaten enthalten. Für den Inhalt der hochgeladenen Dateien, insbesondere die Erkennbarkeit abgebildeter Personen, ist der Veranstalter verantwortlich.
Betroffene Personen haben im Rahmen des anwendbaren Rechts folgende Rechte:
Für die Ausübung dieser Rechte genügt eine formlose Mitteilung an die oben genannte Kontaktadresse. Zur Verhinderung von Missbrauch kann ein Identitätsnachweis verlangt werden. Betrifft das Anliegen Veranstaltungsdaten, wird es an den zuständigen Veranstalter weitergeleitet. Die Bearbeitung erfolgt kostenlos und innert der gesetzlichen Fristen, nach DSGVO grundsätzlich innert eines Monats.
Unabhängig davon besteht das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Schweiz ist dies der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), Feldeggweg 1, 3003 Bern. Personen mit Aufenthalt in der EU oder im EWR können sich an die Datenschutzbehörde ihres Wohnorts, ihres Arbeitsorts oder des Orts des mutmasslichen Verstosses wenden.
Es findet weder eine ausschliesslich automatisierte Entscheidfindung im Einzelfall noch ein Profiling im Sinne von Art. 21 DSG bzw. Art. 22 DSGVO statt. Ranglisten werden rechnerisch aus den vergebenen Punkten gebildet; die Bewertung selbst nehmen Richterinnen und Richter vor.
Die Übertragung erfolgt verschlüsselt über HTTPS. Passwörter werden ausschliesslich als kryptografischer Hash gespeichert. Der Zugriff auf Veranstaltungsdaten ist rollenbasiert beschränkt, die Daten verschiedener Veranstalter werden in getrennten Datenbanken und getrennten Sitzungen geführt, und Anmeldeversuche werden begrenzt. Eine absolute Sicherheit der Datenübertragung im Internet kann jedoch nicht gewährleistet werden.
Diese Datenschutzerklärung kann angepasst werden, um sie an eine geänderte Rechtslage oder an Änderungen der Anwendung anzupassen. Massgebend ist die jeweils auf dieser Seite veröffentlichte Fassung.